Was bedeutet Liquidität für ein Unternehmen und warum ist es so wichtig, sich das ganze Maßnahmenpaket der Regierung anzusehen?

„Liquidität“ zu besitzen bzw. „liquide“ oder „solvent“ zu sein heißt, seinen laufenden Zahlungsverpflichtungen (über Bar- und Bankguthaben) nachkommen zu können.

Für ein Unternehmen sind solche Zahlungen zum Beispiel Rechnungen von Lieferanten, Betriebskosten wie Mieten oder Strom, Steuerverpflichtungen wie Einkommen- oder Körperschaftssteuervorauszahlungen, Ertrags- oder Umsatzsteuern und was für viele Klein- und Mittelbetriebe den größten Kostenblock darstellt, Personalkosten.

Kommt ein Unternehmen in die Situation, seine Rechnungen nicht mehr bezahlen oder nicht mehr in Vorleistung gehen (für neue Aufträge) zu können, verliert es seine unternehmerische Handlungsfähigkeit und läuft Gefahr insolvent zu werden. Dies führt oft unweigerlich zum Untergang des Unternehmens.

Die Maßnahmen der Bundesregierung zur Eindämmung der Ausbreitung des Corona-Virus bedeuten für einen Großteil der Unternehmen starke Umsatzrückgänge bzw. in drastischen Fällen einen kompletten Ausfall der Geschäftstätigkeit. Dies trifft nicht nur Leitbetriebe, sondern auch den Mittelstand und Selbständige, beziehungsweise Ein-Personen-Unternehmen (EPU).

Mag. Gudrun Witoszek

Gudrun Witoszek ist Unternehmensberaterin und hat unter anderem ein Online-Liquiditätsplanungstool entwickelt. Sie unterstützt Unternehmen in Fragen des Controlling und des Berichtswesens und arbeitet als Excel-Trainerin für Banken.

Kündigungen vermeiden

Was nun so offensichtlich auf der Hand liegt, nämlich den Mitarbeiterabbau und somit eine Personalkostenreduktion durch Kündigungen herbeizuführen, sollte wohl überlegt sein. Neben der Einhaltung der gesetzlichen Kündigungsfristen, müssen eventuell vorhandene Urlaubsansprüche vollständig abgegolten werden. Ebenso wie ein Anspruch auf Abfertigung „alt“. Dazu kommen Sonderzahlungen, die ebenfalls aliquot abzurechnen sind. Alles in allem eine Maßnahme, die weder sofort spürbar ist, noch die momentane Liquiditätssituation des Unternehmens entlastet.

Schritte zur Senkung der Personalkosten, deren Auswirkung schneller spürbar sind, sind beispielsweise eine Arbeitszeitreduktion, Teilzeitarbeit oder unbezahlter Urlaub. Hierbei kommt es zu keiner Beendigung des Dienstverhältnisses, allerdings müssen sie einvernehmlich mit dem Arbeitnehmer erfolgen.

Vor allem Klein- und Mittelbetriebe gelten mit einem Anteil von 99,6%  aller Unternehmen als das Rückgrat der Österreichischen Wirtschaft. Um diese Betriebe gesund zu halten, hat die Bundesregierung neben einer Neuregelung der Kurzarbeit auch diverse Pakete geschnürt, die beispielsweise die Höhe von Einkommens- oder Körperschaftssteuervorauszahlungen reduzieren, Stundungen oder Ratenzahlungen beim Finanzamt für Abgaben (Ertragssteuern, Umsatzsteuer) mit sich bringen oder die Herabsetzung/Nichtfestsetzung eines Säumniszuschlages zur Folge haben, um nur einige zu nennen.

Auch im Bereich der Sozialversicherung kommt es zu Zahlungserleichterungen wie zum Beispiel die formlose Akzeptanz von Ratenzahlungen, (automatischen) Stundungen und dergleichen. Diese Übergangsregelungen unterstützen die Unternehmen maßgeblich in der Stärkung ihrer Liquidität.

Voraussetzung hierfür ist immer, dass der Steuerpflichtige glaubhaft machen kann, dass er von einem Liquiditätsengpass betroffen ist, der konkret auf eine Coronavirus-Infektion zurückzuführen ist, wie beispielsweise außergewöhnlich hohe Stornierungen von Hotelreservierungen, Ausfall von Sport- und Kulturveranstaltungen aufgrund behördlicher Verbote, Ausfall oder Beeinträchtigung von Lieferketten oder Ertragseinbußen durch Änderung des Konsumverhaltens.

>> EWP – Unternehmensberatung