„Nachhaltigkeit für das Pensionssystem“
Umsetzung des Pensionspakets beschlossen

Der Nationalrat hat das von ÖAAB-Landesobmann und ÖVP-Sozialsprecher August Wöginger wesentlich mitgestaltete Pensionspaket beschlossen. Die Eckpunkte des Pakets, das Anreize für längeres Arbeiten und spürbare Verbesserungen für Frauen bringt:

  • verbesserte pensionsbegründende Anrechnung der Kindererziehungszeiten (für ab 1955 geborene Frauen): berücksichtigt werden dabei bis zu acht Jahre Kindererziehungszeiten auch aus der Zeit vor 2005 für die Erfüllung der Mindestversicherungszeit von 15 Jahren.
  • Die Erweiterung des Pensionssplittings ist sowohl eine familienpolitische als auch frauenpolitische Maßnahme. Künftig können Zeiten bis zum siebenten Geburtstag des Kindes (statt bisher bis zum vierten) übertragen werden. Der Antrag kann statt bis zum siebenten Geburtstag des Kindes bis zum zehnten Geburtstag des jüngsten Kindes gestellt werden. Diese Ausdehnung ist vor allem deshalb interessant, da die ersten vier Jahre der Kinderbetreuung ohnehin gut bewertet werden.
  • Bonus für längeres Arbeiten: Wer nach dem gesetzlichen Antrittsalter, also bei Frauen bis 63 und bei Männern bis 68, länger arbeitet, erspart sich – ebenso wie sein Arbeitgeber – die Pensionsversicherung bis zur Hälfte. Dennoch wird der fiktive volle Betrag am Pensionskonto gutgeschrieben. Ein Aufschubbonus von 4,2 Prozent pro Jahr erhöht die Pension ebenfalls deutlich.
  • Mehr Leistungsgerechtigkeit bringt die erhöhte Ausgleichszulage. Wer 30 Jahre gearbeitet hat, bekommt mindestens 1.000 Euro an Pension.
  • Wiedereingliederungsteilzeit: Die Wiedereingliederungsteilzeit dient der Erleichterung der Rückkehr in den Beruf nach langer Krankheit. Für die Dauer von einem bis zu sechs Monaten soll die Arbeitnehmerin bzw. der Arbeitnehmer die Möglichkeit haben, sich Schritt für Schritt wieder in den Arbeitsprozess einzufügen. Voraussetzung ist das Vorliegen eines mindestens sechswöchigen Krankenstands im selben Arbeitsverhältnis.
  • Rechtsanspruch auf berufliche Rehabilitationsmaßnahmen: Um den Grundsatz „Rehabilitation vor Invalidität“ effektiver zu gestalten, wird mit der Gesetzesnovelle ein Rechtsanspruch auf Umschulungen für jene Personen eingeführt, die aufgrund ihres Gesundheitszustands die Voraussetzungen für eine Invaliditätspension erfüllen bzw. denen mit hoher Wahrscheinlichkeit in absehbarer Zeit Berufsunfähigkeit droht.